In Artikel 24 der „Konvention über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen, die im November 1991 vom Deutschen Bundestag ratifiziert und im März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt wurde, heißt es:
- (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an . . .
- (2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle
Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen und
Treffen insbesondere Maßnahmen, um . . .
(e) sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit (...) des Kindes vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten.
Die Malteser möchten im Sinne dieser Konvention insbesondere Eltern über die Erstmaßnahmen bei Notfällen ihrer Kinder informieren und hierdurch einen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit von Kindern leisten. Dieses Anliegen ist vor dem Hintergrund der sinkenden Bereitschaft der Bevölkerung, sich mit Fragen der Ersten Hilfe zu beschäftigen, von großer Bedeutung.
Darum bieten wir Ihnen auf Anfrage diesen 8 Unterrichtsstunden umfassenden Kurs an, wir bitten um Verständnis, dass wir diese Kurse nur bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen veranstalten können.
Anfragen bitte telefonisch unter 0211 / 3 86 07 - 29